Nationaler Verband der Ferienwohnungen Frankreichs und des grünen Tourismus
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERNACHTUNG UND FRÜHSTÜCK
Artikel 1: Dieser Vertrag dient ausschließlich der Buchung von Aufenthalten in Pensionen, die von der zuständigen lokalen Niederlassung des französischen Nationalverbands der Ferienwohnungen und des Grünen Tourismus (Federation of Gîtes de France and Green Tourism) anerkannt sind. Der Federation of Gîtes de France and Green Tourism haftet unter keinen Umständen für die Nutzung seiner Verträge durch Dritte oder für nicht-touristische Zwecke.
Unsere Gäste werden herzlich willkommen geheißen. Der Eigentümer begrüßt die Urlauber persönlich und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten und ihnen die Region näherzubringen.
Artikel 2 – Aufenthaltsdauer: Der Kunde, der diesen befristeten Vertrag unterzeichnet, hat unter keinen Umständen das Recht, sich weiterhin in den Räumlichkeiten aufzuhalten.
Artikel 3 – Vertragsabschluss: Die Reservierung wird wirksam, sobald der Gast dem Eigentümer eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises des Aufenthalts (mindestens eine Übernachtung pro Zimmer) sowie eine unterzeichnete Kopie des Vertrags vor dem auf der Vorderseite angegebenen Datum zugesandt hat. Die Preise verstehen sich inklusive aller Gebühren außer der Kurtaxe.
Artikel 4 - Stornierung durch den Kunden: Alle Stornierungen müssen dem Eigentümer schriftlich per Brief oder E-Mail mitgeteilt werden.
a) Stornierung vor Anreise: Erfolgt die Stornierung mehr als 24 Stunden vor Anreise, verbleibt die Anzahlung beim Vermieter. Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Anreise, verbleibt die Anzahlung ebenfalls beim Vermieter, der sich jedoch das Recht vorbehält, den Restbetrag des Übernachtungspreises einzufordern.
b) Erscheint der Gast nicht bis 19:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag, wird dieser Vertrag ungültig, und der Eigentümer kann die Zimmer anderweitig vergeben. Die Anzahlung verbleibt beim Eigentümer, der sich das Recht vorbehält, den Restbetrag des Übernachtungspreises einzufordern.
c) Bei verkürztem Aufenthalt bleibt der volle Preis für die Unterkunft an den Eigentümer zu entrichten. Nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen werden erstattet.
Artikel 5 – Stornierung durch den Vermieter: Storniert der Vermieter den Aufenthalt vor dessen Antritt, muss er den Gast per Einschreiben mit Rückschein informieren. Der Gast erhält, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, unverzüglich alle gezahlten Beträge zurückerstattet. Er erhält zudem eine Entschädigung in Höhe mindestens der Stornogebühr, die ihm bei einer Stornierung durch ihn selbst zu diesem Zeitpunkt entstanden wäre.
Artikel 6 - Ankunft: Der Kunde muss am vereinbarten Datum und zu den im Vertrag angegebenen Zeiten eintreffen. Im Falle einer verspäteten Ankunft muss der Kunde den Eigentümer benachrichtigen.
Artikel 7 – Zahlung des Restbetrags: Der Restbetrag ist bei Ankunft im Objekt des Eigentümers fällig. Sämtliche zusätzlichen Leistungen oder Verbrauchskosten, die nicht in diesem Vertrag aufgeführt sind, sind am Ende Ihres Aufenthalts an den Eigentümer zu entrichten.
Artikel 8 - Kurtaxe: Die Kurtaxe ist eine lokale Steuer, die der Kunde an den Eigentümer zu entrichten hat, der sie dann für die Staatskasse einbehält.
Artikel 9 – Nutzung der Räumlichkeiten: Der Gast hat die Ruhe der Räumlichkeiten zu respektieren und sie bestimmungsgemäß zu nutzen. Er verpflichtet sich, die Zimmer in gutem Zustand zurückzugeben.
Artikel 10 - Kapazität: Dieser Vertrag gilt für eine bestimmte Personenzahl. Übersteigt die Anzahl der Gäste diese, kann der Vermieter den zusätzlichen Gästen den Zutritt verweigern. Diese Verweigerung stellt in keinem Fall eine Vertragsänderung oder einen Vertragsbruch seitens des Vermieters dar. Sollten mehr Gäste abreisen als abgewiesen wurden, erfolgt daher keine Rückerstattung.
Artikel 11 – Tiere: Dieser Vertrag regelt, ob der Gast ein Haustier mitbringen darf. Verstößt der Gast gegen diese Klausel, kann der Vermieter die Mitnahme des Haustiers ablehnen. Diese Ablehnung stellt in keinem Fall eine Vertragsänderung oder einen Vertragsbruch seitens des Vermieters dar. Im Falle der Abreise des Gastes erfolgt daher keine Rückerstattung.
Artikel 12 – Streitigkeiten: Jegliche Beanstandung bezüglich des Zustands der Unterkunft muss innerhalb von drei Tagen nach Anreise beim örtlichen Büro von Gîtes de France eingereicht werden. Alle anderen Beanstandungen bezüglich des Aufenthalts sind unverzüglich schriftlich an das örtliche Büro von Gîtes de France zu richten, das für die gütliche Beilegung des Konflikts zuständig ist. Im Falle einer anhaltenden Meinungsverschiedenheit kann die Qualitätsabteilung des Nationalen Verbandes der Gîtes de France und des Grünen Tourismus eingeschaltet werden, die sich um eine gütliche Lösung bemühen wird. Diese Bestimmungen schließen rechtliche Schritte seitens des Gastes oder des Eigentümers nicht aus.
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR FERIENHÄUSER
Artikel 1: Dieser Saisonmietvertrag ist ausschließlich für die Anmietung von Unterkünften der Gîtes de France vorgesehen, die von der zuständigen regionalen oder interdepartementalen Niederlassung im Namen des Nationalverbands der Gîtes de France genehmigt wurden.
Die Nationale Föderation der Ferienwohnungen Frankreichs kann unter keinen Umständen für die Nutzung dieser Verträge durch Dritte oder für andere Zwecke als den Tourismus haftbar gemacht werden.
Artikel 2 - Aufenthaltsdauer: Der Mieter, der diesen befristeten Vertrag unterzeichnet, hat unter keinen Umständen das Recht, nach Ablauf des Aufenthalts in den Räumlichkeiten zu bleiben.
Artikel 3 - Vertragsschluss: Die Reservierung wird wirksam, sobald der Mieter dem Eigentümer vor dem im Vertrag angegebenen Datum eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtmietbetrags sowie eine unterschriebene Kopie des Vertrags zugesandt hat.
Bei Langzeitaufenthalten (ab 2 Wochen Mietdauer) ist 3 Wochen vor Anreise eine zweite Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtmietbetrags an den Vermieter zu leisten.
Der zwischen den Parteien dieses Dokuments geschlossene Mietvertrag darf unter keinen Umständen Dritten, seien es natürliche oder juristische Personen, auch nicht teilweise zugutekommen, es sei denn, der Eigentümer hat dem schriftlich zugestimmt.
Jeder Verstoß gegen diesen letzten Absatz kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags auf Kosten des Mieters führen, wobei die Einnahmen aus dem Mietvertrag endgültig dem Eigentümer zustehen.
Artikel 4 – Kein Widerrufsrecht: Bei Reservierungen per Post, Telefon oder Internet hat der Mieter kein Widerrufsrecht, gemäß Artikel L121-20-4 des französischen Verbraucherschutzgesetzes, der sich insbesondere auf Beherbergungsleistungen bezieht, die an einem bestimmten Datum oder in bestimmten Abständen erbracht werden.
Artikel 5 - Kündigung durch den Mieter: Jede Kündigung muss dem Eigentümer per Einschreiben mitgeteilt werden.
a) Stornierung vor Anreise: Die Anzahlung verbleibt beim Eigentümer. Der Kunde kann die Rückerstattung des Restbetrags für den Aufenthalt verlangen, wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgt.
Erscheint der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag festgelegten Anreisedatum, wird der Vertrag ungültig, und der Vermieter kann die Immobilie erneut vermieten. Die Kaution verbleibt beim Vermieter, der anschließend die Zahlung des Restbetrags der Miete einfordert.
b) Bei vorzeitiger Abreise bleibt der Mietpreis an den Eigentümer zu entrichten. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
Artikel 6 - Kündigung durch den Eigentümer: Der Eigentümer erstattet dem Mieter alle gezahlten Beträge sowie eine Entschädigung, die mindestens dem Betrag entspricht, den der Mieter hätte tragen müssen, wenn die Kündigung seinerseits an diesem Tag erfolgt wäre.
Artikel 7 - Ankunft: Der Mieter muss am angegebenen Tag und zur angegebenen Uhrzeit in diesem Vertrag eintreffen. Im Falle einer verspäteten Ankunft muss der Mieter den Eigentümer benachrichtigen.
Artikel 8 - Zahlung des Restbetrags: Der Restbetrag der Miete ist bei Bezug der Räumlichkeiten zu entrichten.
Artikel 9 – Inventar: Bei Ankunft und Abreise wird ein Inventar gemeinsam vom Mieter und dem Eigentümer oder deren Vertreter erstellt und unterzeichnet. Dieses Inventar dient im Streitfall über den Zustand des Mietobjekts als alleinige Grundlage für die Beweisführung.
Der Zustand des Objekts bei Ankunft des Mieters muss im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Die Reinigung während der Mietzeit und vor der Abreise obliegt dem Mieter. Etwaige Reinigungskosten werden gemäß der Objektbeschreibung berechnet.
Artikel 10 – Sicherheitsleistung oder Garantie:Bei Ankunft des Mieters ist eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt ist. Nach einer gemeinsamen Wohnungsabnahme bei Auszug wird die Kaution zurückerstattet, abzüglich etwaiger Reparaturkosten für festgestellte Schäden.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise (vor dem im Vertrag genannten Zeitpunkt), die die Erstellung eines Inventars der Einrichtungsgegenstände am Abreisetag des Mieters verhindert, wird die Kaution vom Eigentümer innerhalb einer Frist von höchstens einer Woche zurückerstattet.
Artikel 11 - Nutzung der Mieträume: Der Mieter hat für einen ungestörten Charakter des Mietobjekts zu sorgen und es bestimmungsgemäß zu nutzen.
Artikel 12 – Kapazität: Dieser Vertrag ist auf eine maximale Personenzahl begrenzt. Überschreitet die Anzahl der Mieter die maximale Kapazität, kann der Vermieter den zusätzlichen Personen den Zutritt verweigern. Jegliche Änderung oder Kündigung des Vertrags gilt als vom Kunden initiiert.
Artikel 13 – Haustiere: Dieser Vertrag regelt, ob der Gast ein Haustier mitbringen darf. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel kann der Vermieter die Buchung ablehnen; eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Bei der Buchung muss der Gast die Anzahl der mitreisenden Haustiere angeben. Gegebenenfalls sind in der Objektbeschreibung zusätzliche Kosten (Haustiergebühr, Kaution, Reinigungsgebühr etc.) aufgeführt. Spezielle Regeln bezüglich Haustieren können vom Vermieter in den Hausregeln, die in der Unterkunft aushängen, detailliert aufgeführt werden.
Artikel 14 – Versicherung: Der Mieter haftet für alle durch sein Handeln verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, eine Reiseversicherung abzuschließen, die diese Risiken abdeckt.
Artikel 15 – Zahlung der Gebühren: Am Ende des Aufenthalts muss der Mieter dem Eigentümer die im Preis nicht enthaltenen Gebühren zahlen.
Die Höhe der Summe wird auf Grundlage der in diesem Vertrag und im Datenblatt genannten Berechnungsgrundlage ermittelt; der Eigentümer erbringt hierfür einen Nachweis.
Artikel 16 - Streitigkeiten: Jegliche Beanstandung bezüglich des Zustands der Mieträume und der Übereinstimmung mit der Beschreibung während der Mietzeit muss innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Mieträume bei der zuständigen Niederlassung von Gîtes de France im jeweiligen Departement oder zwischen den Departements eingereicht werden.
Alle weiteren Beschwerden müssen ihm so bald wie möglich schriftlich mitgeteilt werden.
A_________________ die____________________
Unterschrift des Kunden mit dem vorangehenden Vermerk „gelesen und genehmigt""


